Da hat jemand den Server von jemandem mit einem Pentestingtool auf Schwachstellen untersucht, der dann durch die vielen Tausend Zugriffe des Tools komplett in die Knie gegangen und in einem Denial of Service gelandet ist.
Der Betreiber hat sich das gar nicht gefallen lassen und Strafanzeige wegen § 303b Computersabotage erstattet, die aber für den Angeklagten mit einem Freispruch ausging, da keine böse Absicht dahinter steckte und ein normaler Webserver die "vielen Tausend Zugriffe" (die "bestimmungsgemäße Aufrufe" darstellen) in der Regel verkraften kann:
Der Rückschluss dabei: Es waren lediglich bestimmungsgemäße Aufrufe, das System brach also zusammen, weil es hochgradig veraltet gewesen sein muss, nicht weil ein bestimmungswidriger Gebrauch vorlag. Die subjektive Vorstellung des Serverbetreibers spielt dabei keine Rolle, sobald er den Server der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, muss er mit jeder bestimmungsgemäßen Nutzung leben.